Aufgaben/Geschäftsbereiche

Die Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien - eine Warenbörse - hat sich zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen entwickelt. Besonders in den letzten Jahren hat sich das Selbstverständnis der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien dahingehend erweitert, dass wir heute mehr als je zuvor bemüht sind, unseren Mitgliedern in zahlreichen Fragen mit Rat und Tat zur Verfügung zu stehen. Im Agrarhandel hat der persönliche Kontakt seit jeher einen besonderen Stellenwert. Diese Kontakte werden auf einer wöchentlichen Börseversammlung ermöglicht - diese findet jeweils am Mittwoch von 13:30 bis 15:30 statt. Dabei findet auch die wöchentliche Notierungssitzung statt.

Preisnotierung

Die Preisermittlungskommission tritt wöchentlich am Mittwoch um 14.30 Uhr unter der Aufsicht des Börsenkommissärs oder dessen Stellvertreter (entsandt von den Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie für Wirtschaft und Arbeit) zusammen. Maßgebend für die Preisfeststellung sind in der Regel und in erster Linie die Geschäftsabschlüsse von entsprechendem Umfange, d.s. mindestens 100 Tonnen, nur für Getreide, in der der Preisermittlung vorangegangenen Wochenfrist. Hierbei gelten, falls nicht anders angeführt, als Basis die Großhandelsabgabepreise per Tonne, ab Verladestation Großraum Wien, per Waggon oder fuhregelegt.

Die Preise werden im "Kursblatt" veröffentlicht.

Usancen

Eine der Kernfunktionen der Börse ist die Festlegung und Definition der Handelsusancen. Damit werden Standardbezeichnungen, Fristen, Abwicklungsmodalitäten und andere fachspezifische Handelsgepflogenheiten bezeichnet, die im regelmäßigen Geschäftsverkehr vorkommen. Die schriftliche Festlegung in den "Usancen der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien" soll Missverständnissen und Fehlinterpretationen vorbeugen und so den nationalen und auch internationalen Handel mit Getreide erleichtern.


Die Bestimmungen für den Geschäftsverkehr an der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien (Usancen) Teil A "Allgemeine Bestimmungen" und Teil B "Sonderbestimmungen für den Handel mit einzelnen Waren" in Deutscher Sprache sowie die Allgemeinen Bestimmungen "Disposizioni per il Commercio sulla Borsa per i Prodotti Agricoli a Vienna (Usanze della Borsa) Parte A Disposizioni generali" in italienischer Sprache, "Usages Part A General Terms" in Englischer Sprache,  „‚A‘ RÉSZ Általános rendelkezések HU“ in Ungarischer Sprache, „Pravidlá obchodovania Burzy CAST A Vseobecné podmienky“ in Tschechischer Sprache  sowie „Uzante bursiere PARTEA A  Dispozitii generale“ in Rumänischer Sprache sind untenstehend zum Download bereit.

Expertisen/Beweissicherung

Spezielle Sachverständigenkommissionen der Börse bieten den Vertragspartnern aus Handelsgeschäften über Waren, die zum Börseverkehr zugelassen sind, bei Streitfragen über die Qualität und Beschaffenheit gelieferter Ware die Möglichkeit, Prozess vorbeugende Expertisen oder Beweis sichernde Sachverständigenbefunde einzuholen, bei deren Erstellung den Kommissionsmitgliedern die Identität der Vertragsparteien unbekannt bleibt, so dass ein Höchstmaß an Unbefangenheit und damit Objektivität der Befundung gewahrt wird. 
 
  • Voraussetzung zur Einreichung einer Expertise sind die Unterschriften beider Parteien und die damit verbundene Unterwerfung der Parteien gemäß dem Ergebnis der Expertise. 
  • Beweissicherungen dienen der Festhaltung des gegenwärtigen Zustandes der Beweismittel bei Gefahr der Veränderung oder des Verlustes derselben; anders als bei Expertisen genügt die Beantragung einer Partei.

Die Beantragung ist mittels eines Antragsformulars (Download im Mitgliederbereich kostenlos ) schriftlich einzubringen. Für Nichtmitglieder ist dieses Formular kostenpflichtig im Sekretariat der Börse (Telefon +43/1/214 16 55, E-Mail: office@boersewien.at ) erhältlich. 

Die aktuellen Bestimmungen für die Musterziehung stehen unten zum Download zur Verfügung. 
Aktuelle Gebührensätze für Expertisen, Beweissicherung und Schiedsgericht finden sie unten als Download. 

Schiedsgericht

In den verbindlichen Geschäftsbedingungen, den "Usancen", die von der Börse erstellt und von den Mitgliedern anerkannt werden, ist u. a. die Zuständigkeit des Börseschiedsgerichtes im Falle von Streitigkeiten verankert. Dieses Schiedsgericht der Börsekammer ist nicht an Verfahrensvorschriften ordentlicher Gerichte gebunden und gegen Urteile des Schiedsgerichtes kann auch nicht berufen werden. Die Verfahren dauern daher von der Einbringung der Klage bis zum sofort exekutionsfähigen Urteil in der Regel nicht mehr als ein Monat, was für die Einbringung der Forderung oft von ausschlaggebender Bedeutung ist. 

Die Schiedsgerichtsordnung steht unten zum Download zur Verfügung.
Aktuelle Gebührensätze für Expertisen, Beweissicherung und Schiedsgericht finden sie unten als Download.
 

Das Börselabor

Die Versuchsanstalt für Getreideverarbeitung, VFG, ist das offizielle Labor der Börse für landwirtschaftliche Produkte in Wien. Hier werden sämtliche Untersuchungen auf dem neuesten Stand der Wissenschaft und unter Zuhilfenahme modernster Geräte durchgeführt. Das Labor ist nach den Anforderungen der ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

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